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   OLG Karlsruhe, 25.02.1988 - 9 U 231/86   

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https://dejure.org/1988,10799
OLG Karlsruhe, 25.02.1988 - 9 U 231/86 (https://dejure.org/1988,10799)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.1988 - 9 U 231/86 (https://dejure.org/1988,10799)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 9 U 231/86 (https://dejure.org/1988,10799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überfahrtsrecht als dauernde Gegenleistung eines Pachtvertrages; Kündigung eines auf Dauer bewilligten Überfahrtsrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1975 - VIII ZR 122/74

    Begriff der Überlassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1988 - 9 U 231/86
    Hierfür ist keine Besitzverschaffung notwendig (vgl. BGHZ 65, 137, 139 f) [BGH 22.10.1975 - VIII ZR 122/74] .

    Auch eine vorübergehende Benutzung der Sache ohne Einräumung des Besitzes kann Gegenstand eines Mietvertrages sein (BGHZ 65, 137, 139 f) [BGH 22.10.1975 - VIII ZR 122/74] .

    Da die Ermöglichung der Nutzung im vorliegenden Fall das Vertragsverhältnis zu einem Mietvertrag macht, ist auch im Sinne des § 571 BGB der Grundstücksteil "überlassen", weil darunter das zu verstehen ist, was der Vermieter im Rahmen des Vertrages schuldet (vgl. BGHZ 65, 137 ff).

  • BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54

    Standgeld für Straßenverkaufsstand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1988 - 9 U 231/86
    Anders als in dem Fall des Verkaufsstands auf der öffentlichen Straßenfläche (vgl. BGHZ 19, 85, 93) [BGH 18.11.1955 - V ZR 162/54] .
  • BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59

    Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1988 - 9 U 231/86
    In der von den Beklagten allein noch als Inhalt der Geschäftstätigkeit vorgetragenen Verpachtung der Großhandlung ist die Aufgabe des Handelsgewerbes zu sehen, da damit kein unter die Aufzählung des § 1 HGB fallendes Gewerbe mehr ausgeübt wird (vgl. BGHZ 32, 307, 312 [BGH 19.05.1960 - II ZR 72/59] m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 26.73

    Klagebegehren - Gerichtliche Überprüfbarkeit - Justitiabilität - Antrag auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1988 - 9 U 231/86
    Damit liegt der vorliegende Fall auch anders als bei den dem Landgericht Frankfurt (NJW 1985, 1228 f) und dem Oberlandesgericht Düsseldorf (MDR 1976, 172 [BVerwG 10.10.1975 - VII C 26/73] ) vorliegenden Fällen, in denen die Qualifizierung als Mietvertrag wegen Fehlens einer Gegenleistung abgelehnt worden ist.
  • BGH, 10.06.1966 - V ZR 170/63

    Bestimmtheit eines in einer notariellen Urkunde eingeräumten Überwegungsrechts -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1988 - 9 U 231/86
    Schließlich spricht auch gegen diese Auslegung des Vertrages nicht, daß damit zum Teil das zum Gegenstand eines schuldrechtlichen Vertrages gemacht worden ist, was Gegenstand eines Sachenrechtes (Grunddienstbarkeit) sein kann (vgl. BGH WM 66, 1022, 1023).
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